Nachteilsausgleich

Wenn ihr durch chronische Krankheiten jeglicher Art (psychisch sowie physisch) nicht in der Lage seid, Prüfungen wie geplant abzulegen oder ihr nicht die gleiche Chance habt, wie eure übrigens Kommiliton*innen, gibt es die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. 

Dieser kann speziell auf eure Probleme zugeschnitten werden. Beispielsweise könnt ihr in Prüfungen oder Praktika so mehr Zeit bekommen oder die Prüfungsform wird geändert.

Dazu müsst ihr einen Antrag beim Prüfungsausschuss einreichen. Außerdem benötigt ihr einen geeigneten Nachweis über eure Behinderung o.Ä., wie beispielsweise ein ärztliches Zeugnis. Für diese Beantragung könnt ihr euch auch beim Universitätsbeauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende Prof. Perleth oder beim Verantwortlichen der MNF Dr. Hess. Unterstützung holen und selbstverständlich könnt ihr euch auch bei uns, eurem Fachschaftsrat, melden.

Herr Dr. Klaus-Thomas Heß
Tel.: 0381 - 498 66 64
klaus-thomas.hess@uni-rostock.de

Prof. Dr. Christoph Perleth
Tel: +49 381-498 57 42
christoph.perleth@uni-rostock.de

Falls ihr noch weitere Fragen habt, stehen wir euch jeder Zeit bereit.

Schaut auch gerne für weitere Informationen beim Wegweiser Nachteilsausgleich vorbei:

www.uni-rostock.de/universitaet/vielfalt-und-gleichstellung/inklusive-universitaet/wegweiser-nachteilsausgleich/