3. Semester Master Chemie

Die Module im 3. Semester

Forschungspraktikum

Im dritten Semester des Masterstudiums ist das Forschungspraktikum wohl das zeitintensivste Modul. Das Forschungspraktikum kann, muss aber nicht, innerhalb einer Arbeitsgruppe des Instituts für Chemie durchgeführt werden und sollte bereits mit Beginn des Masterstudiums von Seiten des Studenten organisiert werden. Es gilt im Vorfeld zu klären, in welcher Arbeitsgruppe man das Praktikum durchführen möchte, ob diese Arbeitsgruppe die Kapazitäten dafür und geeignete Forschungsthemen hat. Zudem sollte bedacht werden, ob man bereits weiß, in welchem Bereich man seine Masterarbeit durchführen möchte und ob man das Forschungspraktikum in Anbetracht dessen als Verlängerung der Masterarbeitszeit nutzen möchte, oder lieber um in andere Bereiche der Chemie zu schnuppern und andere Methoden kennenzulernen. Wer sich noch nicht sicher ist, in welcher Gruppe die Masterarbeit angefertigt werden soll, nutzt das Forschungspraktikum als Orientierung. Wichtig ist, dass man einen betreuenden Hochschulprofessor für sich findet, der als Ansprechpartner fungiert. Der genaue Ablauf des Forschungspraktikums wird dann mit diesem abgesprochen und ist nicht zwangsläufig in allen Gruppen gleich. So wurden in manchen Gruppen Protokolle über das Forschungspraktikum zusätzlich zum Kolloquium verlangt, wohingegen in anderen das Kolloquium als alleinige Prüfungsleistung genügte. Neben der Möglichkeit, das Forschungspraktikum an dem Institut für Chemie der Uni Rostock durchzuführen, gibt es auch noch Alternativen. In Absprache mit dem betreuenden Professor, der in jedem Fall dem Institut angehören muss, kann das Forschungspraktikum auch in der Industrie durchgeführt werden, sofern es den Vorgaben im Modulhandbuch hinsichtlich Moduldauer, Prüfungsvorleistungen, etc., entspricht und es mit einem Kolloquium an der Uni abgeschlossen wird. Eine weitere Möglichkeit ist ein Forschungspraktikum an einer anderen Uni innerhalb Deutschlands oder im Ausland. Auch hier wird ein betreuender Professor vor Ort benötigt. Dann kann dieser einen im Rahmen einer Kooperation an eine andere Uni schicken, oder man bemüht sich auf eigene Faust um einen Praktikumsplatz. Auch hier gilt, dass das Praktikum weiterhin den Vorgaben im Modulhandbuch entspricht und mit einem Kolloquium an der Uni Rostock geprüft wird. Gerade bei einem Praktikum im Ausland sollte dieses allerdings von langer Hand geplant werden, da evtl. Sprachkenntnisse, Finanzierung, etc., im Voraus nachgewiesen werden müssen. Unabhängig davon, wo das Forschungspraktikum nun durchgeführt wird, muss der Student durch den Prüfungsausschuss dazu zugelassen werden. Dies erfolgt durch eine schriftliche Anmeldung des Forschungspraktikums über das folgende Formular, welches vor Beginn des Praktikums im Studienbüro abzugeben ist. Die Voraussetzungen für das Forschungspraktikum müssen von Seiten des Studenten natürlich gegeben sein. Die Durchführung des Praktikums in der Industrie oder einer anderen Universität im In- oder Ausland muss ebenfalls separat genehmigt werden. Dies erfolgt über eine schriftliche Bitte um Genehmigung an den Prüfungsausschuss, in welchem nachgewiesen werden muss, dass die im Modulhandbuch genannten Voraussetzungen eingehalten werden und dass man von einem Professor des Instituts für Chemie der Uni Rostock betreut wird.

Der Rest

Neben dem Forschungspraktikum hat man es, sofern nicht bereits im Laufe der ersten beiden Semester erledigt, mit dem Literaturpraktikum und eventuell noch weiteren Wahlmodulen zu tun. Für Informationen dazu siehe „Studium im ersten & zweiten Mastersemester“. Es gilt zu beachten, dass das Literaturpraktikum vor Abgabe der Masterarbeit und im Sinne des Studenten sogar vor Beginn der Bearbeitungszeit für den Master abzugeben ist. Jeder Student muss im Laufe des dritten Semesters zwangsläufig auch klären, in welchem Arbeitskreis die Masterarbeit angefertigt werden kann. Im besten Fall ist dem Studenten der Platz schon seit Langem sicher.