4. Semester Master Chemie
Die Masterarbeit
Das gesamte vierte Mastersemester (oder genauer 20 Wochen) dient der Bearbeitung des Masterprojekts. Um das Studium rechtzeitig beenden zu können, müssen alle Module bis spätestens Mitte September bestanden sein, die Masterarbeit sollte also bis Ende August abgegeben werden und im Rahmen eines benoteten Kolloquiums verteidigt werden. Beispiel: Beginnt die Bearbeitungszeit des Masterprojekts am 11. April, so endet die Bearbeitungszeit am 29. August. Die Zulassung zur Masterarbeit muss beantragt werden, wofür das folgende Anmeldeformular vollständig ausgefüllt im Studienbüro abzugeben ist und vom Prüfungsausschuss abgesegnet werden muss. Da dieser nur einmal im Monat tagt und nicht zwangsläufig in der vorlesungsfreien Zeit, erfolgt die Anmeldung im besten Falle noch im Laufe des dritten Semesters. Rein formal besteht auch für die Masterarbeit die Möglichkeit, sie über ein Industrieprojekt oder über ein im Ausland bearbeitetes Projekt anzufertigen. Dafür gelten ebenfalls das zuvor zum Forschungspraktikum genannten Punkte. Die Zustimmung des betreuenden Professors sowie des Prüfungsausschusses sind erforderlich. Die Ausgestaltung des Projektes sowie die Benotung der schriftlichen Arbeit und des Kolloquiums obliegt dem jeweiligen Arbeitskreis. Gemäß Rahmenprüfungsordnung geht das Kolloquium zu 1/3 in die Modulnote ein, die Note der schriftlichen Arbeit zu 2/3.
Ende des Studiums
Du hast deinen Master bestanden, herzlichen Glückwunsch dazu! Neben einer ausgiebigen Feier lohnt sich nun ein Blick auf diese Seite. Unter "Ordnungsgemäße Exmatrikulation" findest du links alle Infos, falls du die Uni Rostock verlässt, und rechts in der Randspalte das Formular für die Umschreibung in das Promotionsstudium, falls du noch ein paar Jahre im schönen Rostock verbringen willst.